BEZUSCHUSSUNG FÜR BÜROSTÜHLE UND BÜROEINRICHTUNG

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29. März 2016
15% auf Schulranzen und Rucksäcke*
3. April 2016
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So sichern Sie sich Ihren Zuschuss bei der Anschaffung eines Bürostuhls!

Damit Sie auch nach einem Rücken-, Hüft- oder Wirbelsäulenleiden Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten können, gilt bei der Rentenversicherung der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“. In diesem Rahmen bieten die Deutsche Rentenversicherung Bund und andere Träger zahlreiche Leistungen an. Sie erfahren hier, was Sie tun müssen, um solche Leistungen zu erhalten.

WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
Voraussetzung: 50% GdB (Grad der Behinderung) oder 30% mit Gleichstellung.

WAS WIRD BEZUSCHUSST UND WIE HOCH?
Bezuschusst werden gesundheitsfördernde Möbel – vor allem Stühle (orthopädische Bürostühle, Arthrodesenstühle), sowie Stehpulte bzw. Steh-Sitz-Tische – die Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit benötigen.

 

Fragen dazu? Als Der Experte für’s Büro beraten wir Sie gerne bei allen Anforderungen rund um das Büro.

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